immobilie verkaufen. notar & kaufpreis.

verkauft.
wann kommt das geld?

notartermin ≠
kaufpreiszahlung.

Mit dem Notartermin ist der Kaufvertrag beurkundet.

Für Haus und Wohnung gilt: Der Kaufpreis ist normalerweise nicht schon am nächsten Tag auf deinem Konto. Erst müssen die im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sein.

der ablauf

nach der unterschrift
geht es weiter.

01 beurkundet.

Käufer und Verkäufer unterschreiben den Kaufvertrag beim Notar.

02 vormerkung.

Der Notar veranlasst unter anderem die Auflassungsvormerkung und prüft die vertraglichen Voraussetzungen.

03 fällig.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, verschickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung.

04 bezahlt.

Der Käufer zahlt innerhalb der im Kaufvertrag vereinbarten Frist.

05 übergabe.

Den Übergabetermin regelt der Kaufvertrag. Für das Protokoll halten wir Zählerstände, Schlüssel und den Zustand von Haus oder Wohnung fest.

06 grundbuch.

Die Eigentumsumschreibung erfolgt später.

erst die voraussetzungen.
dann die zahlung.

Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn die vertraglich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die vereinbarte Zahlungsfrist findest du im Kaufvertrag. Wenn du mit dem Geld einen Umzug oder einen weiteren Kauf planst, solltest du den Termin vorher mit dem Notariat abstimmen.

fachbegriff

auflassungs­vormerkung.

Vereinfacht gesagt: Die Immobilie wird für den Käufer rechtlich gesichert.

Die Vormerkung schützt seinen Anspruch auf Eigentumsübertragung.

alte grundschuld

die verschwindet nicht automatisch.

Eine eingetragene Grundschuld bleibt im Grundbuch stehen, bis ihre Löschung veranlasst wird.

Soll sie beim Verkauf gelöscht werden, braucht der Notar die dafür erforderlichen Unterlagen.

schlüssel?
nicht einfach nach der unterschrift.

Entscheidend ist der Kaufvertrag. Üblicherweise wird die Übergabe an die vollständige Kaufpreiszahlung geknüpft.

kaufvertrag.
kaufpreis.
schlüssel.
grundbuch.

Das sind verschiedene Schritte.

Die Unterschrift beim Notar macht den Käufer noch nicht automatisch zum eingetragenen Eigentümer.

der job endet nicht bei
„wir haben einen käufer“.

Ich koordiniere die nächsten Schritte, begleite die Abstimmung des Kaufvertrags und bleibe bis zur Übergabe Ansprechpartner.

Kommt die Zahlung nicht wie vereinbart, klären wir den Stand mit Käufer und Notariat. Bei rechtlichen Fragen ist das Notariat beziehungsweise ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner.

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quellen

Kaufpreisfälligkeit: notar.de · Kosten: § 448 BGB · Auflassung: § 925 BGB.

fachlich eingeordnet

Daniel Röhheuser · Immobilienmakler aus Oftersheim
zuletzt aktualisiert: oktober 2026

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